| Punkte | 83 |
| Wert | 8,74 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 6 Minuten |
| Prüfzeit | 8 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [20365] ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [09365] und/oder [20365] sind in Summe höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [20365] ist nur in einem Zeitraum von 28 Tagen nach stationärer operativer Behandlung berechnungsfähig, das Datum der Entlassung ist auf dem Behandlungsschein anzugeben. |
| Abr. Bestimmung | einmal am Behandlungstag |
| Fakultativ | Einbringen von Medikamenten,Tympanoskopie, |