| Punkte | 347 |
| Wert | 36,54 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 10 Minuten |
| Prüfzeit | 13 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
| Beschreibung | Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung beim Jugendlichen oder Erwachsenen |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [20374] ist nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Verordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [20374] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. |
| Abr. Bestimmung | höchstens zweimal im Krankheitsfall |