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20377

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 20339 und 20340 bei Abstimmung mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker

Punkte62
Wert6,53
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit6 Minuten
Prüfzeit7 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [20339] und [20340] für die Koordination des Arztes über Maßnahmen mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [20339] und [20340]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [20377] ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.Wegepauschalen sind im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [20377] nicht berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal am Behandlungstag
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