| Punkte | 62 |
| Wert | 6,53 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 6 Minuten |
| Prüfzeit | 7 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [20339] und [20340] für die Koordination des Arztes über Maßnahmen mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition [20339] und [20340] |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [20377] ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.Wegepauschalen sind im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [20377] nicht berechnungsfähig. |
| Abr. Bestimmung | einmal am Behandlungstag |