Punkte | 90 |
Wert | 9,48 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 10 Minuten |
Prüfzeit | 10 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten gemäß Nr. 3 der Präambel des Abschnitts [30.12], der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson gemäß der Gebührenordnungsposition [30946] im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung der Gebührenordnungsposition [30942] |
Anmerkung | Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [30944] ist eine mindestens 10 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben, Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30944].Bei der Nebeneinanderberechnung der Gebührenordnungspositionen [30942] und [30944] ist eine Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [30944].Die Gebührenordnungsposition [30944] ist nicht im kurativ-stationären Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30944] ist nur bei Versicherten mit der gesicherten Diagnose ICD-10-GM U80.00 oder U80.01 berechnungsfähig. Die Diagnose muss durch eine mikrobiologische Untersuchung gesichert sein, die entweder vom Vertragsarzt veranlasst oder aus dem Krankenhaus übermittelt wurde. |
Abr. Bestimmung | je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal je Sanierungsbehandlung |