| Punkte | 32 |
| Wert | 3,37 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 3 Minuten |
| Prüfzeit | 4 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
| Beschreibung | Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers |
| Anmerkung | Die Kontaktperson muss in dem Zeitraum gemäß Nr. 3 der Präambel des Abschnitts [30.12] mindestens über vier Tage den Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) zur Körperpflege mit dem MRSA-Träger, bei dem die Eradikationstherapie oder die weitere Sanierungsbehandlung erfolglos verlief, gemeinsam nutzen und/oder genutzt haben.Die Gebührenordnungsposition [30946] ist nicht im kurativ-stationären Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30946] ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
| Fakultativ | Bereitstellung von Informationsmaterialien, |