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30946

Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson

Punkte32
Wert3,37
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit3 Minuten
Prüfzeit4 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungAbklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers
AnmerkungDie Kontaktperson muss in dem Zeitraum gemäß Nr. 3 der Präambel des Abschnitts [30.12] mindestens über vier Tage den Schlafraum und/oder die Einrichtung(en) zur Körperpflege mit dem MRSA-Träger, bei dem die Eradikationstherapie oder die weitere Sanierungsbehandlung erfolglos verlief, gemeinsam nutzen und/oder genutzt haben.Die Gebührenordnungsposition [30946] ist nicht im kurativ-stationären Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [30946] ist nicht berechnungsfähig für Beschäftigte in Pflegeheimen und/oder in der ambulanten Pflege im Rahmen ihrer beruflichen Ausübung.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
FakultativBereitstellung von Informationsmaterialien,
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