| Wert | 8,80 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Quantitative Bestimmung von Drogen mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337], |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32337] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337] beträgt 24,10 EURO. |
| Abr. Bestimmung | je Untersuchung |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |