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32336

Opiate

Wert7,50
BerichtspflichtNein
BeschreibungQuantitative Bestimmung von Drogen mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337],
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [32337] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337] beträgt 24,10 EURO.
Abr. Bestimmungje Untersuchung
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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