Wert | 9,50 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Quantitative Bestimmung von Drogen mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337], |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [32337] setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen [32330 bis 32337] beträgt 24,10 EURO. |
Abr. Bestimmung | je Untersuchung |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |