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35100

Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände

Punkte152
Wert16,01
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit16 Minuten
Prüfzeit17 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungDifferentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [35100] ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [35100] ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [35100].
FakultativBeratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en)
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