Punkte | 152 |
Wert | 16,01 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 16 Minuten |
Prüfzeit | 17 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35100] ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [35100] ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [35100]. |
Fakultativ | Beratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en) |