| Punkte | 152 |
| Wert | 16,01 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 16 Minuten |
| Prüfzeit | 17 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35100] ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [35100] ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [35100]. |
| Fakultativ | Beratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en) |