Punkte | 421 |
Wert | 44,33 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Psychotherapeutische Sprechstunde |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35151] ist im Krankheitsfall höchstens 6-mal und bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr höchstens 10-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die Gebührenordnungsposition [35151] kann bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr im Krankheitsfall bis zu 4-mal auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen stattfinden. |
Abr. Bestimmung | je vollendete 25 Minuten |
Fakultativ | orientierende, diagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung,differentialdiagnostische Abklärung der krankheitswertigen Störung,Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfes und Empfehlungen über die weitere Behandlung,psychotherapeutische Intervention,Hinweise zu weiteren Hilfemöglichkeiten,individuelle Patienteninformation mit schriftlichem Befundbericht, |