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35110

Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen

Punkte152
Wert16,01
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit16 Minuten
Prüfzeit17 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungVerbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [35110] ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Die Gebührenordnungsposition [35110] ist bis zu dreimal am Tag berechnungsfähig.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [35110] ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [35110].
FakultativSystematische Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion, bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en)
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