| Punkte | 152 |
| Wert | 16,01 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 16 Minuten |
| Prüfzeit | 17 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35110] ist nur von Vertragsärzten berechnungsfähig, die über die Qualifikation zur Erbringung psychosomatischer Leistungen gemäß § 5 Abs. 6 der Psychotherapie-Vereinbarungen verfügen.Die Gebührenordnungsposition [35110] ist bis zu dreimal am Tag berechnungsfähig.Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition [35110] ist eine mindestens 15 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition [35110]. |
| Fakultativ | Systematische Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion, bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en) |