Punkte | 143 |
Wert | 15,06 € |
Berichtspflicht | Ja |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [35200], [35201], [35210], [35220] und [35221] gemäß der Nummer 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2] |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35251] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |