Punkte | 114 |
Wert | 12,00 € |
Berichtspflicht | Ja |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [35205], [35208] und [35212] gemäß der Nr. 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2] |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35253] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |