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35252

Zuschlag II

Punkte58
Wert6,11
BerichtspflichtJa
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [35202], [35203], [35211], [35222], [35223], [35224] und [35225 ] gemäß der Nr. 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [35252] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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