Punkte | 58 |
Wert | 6,11 € |
Berichtspflicht | Ja |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [35202], [35203], [35211], [35222], [35223], [35224] und [35225 ] gemäß der Nr. 2 der Präambel zu Abschnitt [35.2] |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [35252] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt [35.2] bewertet. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |