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9-649

Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen

SeitenangabeNicht erforderlich
EinmalkodeNein
ZusatzkodeNein
noteDiese Kodes sind Zusatzkodes. Sie k&#xF6;nnen nur in Kombination mit der Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen St&#xF6;rungen und Verhaltensst&#xF6;rungen bei Erwachsenen<reference class="in brackets" code="9-607">9-607, der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen St&#xF6;rungen und Verhaltensst&#xF6;rungen bei Erwachsenen<reference class="in brackets" code="9-61">9-61, der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen St&#xF6;rungen und Verhaltensst&#xF6;rungen bei Erwachsenen<reference class="in brackets" code="9-626">9-626 und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen St&#xF6;rungen und Verhaltensst&#xF6;rungen bei Erwachsenen<reference class="in brackets" code="9-634">9-634 angegeben werden Ein Kode aus diesem Bereich ist unabhängig von der Art der Behandlung einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt innerhalb der Woche ein Wechsel der Behandlungsart z.B. von Regelbehandlung auf Intensivbehandlung, werden die Therapieeinheiten aus den verschiedenen Behandlungsarten f&#xFC;r die jeweilige Berufsgruppe zusammengezählt. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.B. aufgrund einer Entlassung), werden auch dann die Therapieeinheiten der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert Sofern Therapieeinheiten an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu ber&#xFC;cksichtigen Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von mindestens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit Gruppentherapien dauern ebenfalls mindestens 25 Minuten. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengr&#xF6;&#xDF;e auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind mindestens 2 Mitarbeiter, von denen mindestens einer ein Arzt oder ein Psychologe ist, erforderlich Pro Einzel- oder Gruppentherapie d&#xFC;rfen Therapieeinheiten f&#xFC;r maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden Die f&#xFC;r die Diagnostik aufgewendete Zeit ist f&#xFC;r die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu ber&#xFC;cksichtigen Die Tabelle der pro Patient anrechenbaren Therapieeinheiten befindet sich im Anhang zum OPS Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend verg&#xFC;teten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist f&#xFC;r eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Verg&#xFC;tung entsprechend ihrem Grundberuf z.B. als Diplom-Psychologe oder Diplom-Pädagoge erhalten F&#xFC;r die Kodierung sind die durch die ärztliche und psychologische Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten getrennt nach Einzel- und Gruppentherapie zu addieren. F&#xFC;r die Spezialtherapeuten sind die in Einzeltherapie erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Es sind f&#xFC;r jede Berufsgruppe gesondert die entsprechenden Kodes anzugeben
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