Punkte | 23 |
Wert | 2,42 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Laboruntersuchungen gemäß Abschnitt C Kapitel I und II der Kinder-Richtlinie, einschließlich der Befundübermittlung an den verantwortlichen Einsender, gilt für die Gebührenordnungspositionen [01724 bis 01727], |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen [01724 bis 01727] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der §§ 23 bzw. 38 der Kinder-Richtlinie voraus. Die Berechnung der Gebührenordnungspositionen [01724 bis 01727] setzt den Nachweis einer vorliegenden Einwilligung der Personensorgeberechtigten (z. B. Eltern) des Neugeborenen gemäß § 16 bzw. § 32 der Kinder-Richtlinie voraus. |
Abr. Bestimmung | je Untersuchung |