| Punkte | 553 |
| Wert | 58,23 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen (Cranio-caudal, Medio-lateral-oblique) im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01750] ist nur durch den Programmverantwortlichen Arzt gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01750] ist auch berechnungsfähig, wenn aus medizinischen Gründen nur die Röntgenuntersuchung einer Mamma möglich ist. |
| Fakultativ | Ergänzende ärztliche Untersuchung,Durchführung der Konsensuskonferenz gemäß § 11 der Anlage 9.2 des BMV-Ä,Durchführung der multidisziplinären Fallkonferenzen gemäß § 13 der Anlage 9.2 des BMV-Ä,Eintragung(en) in ein Röntgennachweisheft |