Punkte | 63 |
Wert | 6,63 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Aufklärungsgespräch im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01751] ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01751] ist zeitlich nicht nach der Durchführung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition [01750] berechnungsfähig. Sofern die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen [01751] und [01750] am selben Behandlungstag durchgeführt werden, sind die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben.Die Gebührenordnungsposition [01751] ist nur vom Programmverantwortlichen Arzt gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) oder von einem durch ihn beauftragten Arzt des Mammographiescreening-Programms, der zur Abrechnung mindestens einer der Gebührenordnungspositionen [01750] bis [01759] berechtigt ist, berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je vollendete 5 Minuten |
Fakultativ | Aufklärung über die Hintergründe, Ziele, Inhalte und Vorgehensweise des Früherkennungsprogramms auf Brustkrebs durch Mammographie-Screening nach Abschnitt B. III. der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen, |