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01751

Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screening

Punkte63
Wert6,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungAufklärungsgespräch im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01751] ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01751] ist zeitlich nicht nach der Durchführung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition [01750] berechnungsfähig. Sofern die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen [01751] und [01750] am selben Behandlungstag durchgeführt werden, sind die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben.Die Gebührenordnungsposition [01751] ist nur vom Programmverantwortlichen Arzt gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) oder von einem durch ihn beauftragten Arzt des Mammographiescreening-Programms, der zur Abrechnung mindestens einer der Gebührenordnungspositionen [01750] bis [01759] berechtigt ist, berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje vollendete 5 Minuten
FakultativAufklärung über die Hintergründe, Ziele, Inhalte und Vorgehensweise des Früherkennungsprogramms auf Brustkrebs durch Mammographie-Screening nach Abschnitt B. III. der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen,
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