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01753

Abklärungsdiagnostik I im Rahmen des Mammographie-Screening

Punkte897
Wert94,45
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit25 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungAbklärungsdiagnostik I gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)
AnmerkungEntgegen der Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [01753] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen verfügt.Der Vertragsarzt, der gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung erklärt hat, die Gebührenordnungsposition [01753] zu berechnen, kann die Gebührenordnungsposition [01755] nicht veranlassen.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01753] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition [01754] erteilt werden kann.Die Gebührenordnungsposition [01753] ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig.
FakultativDurchführung einer Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle,Durchführung einer Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle
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