| Punkte | 630 |
| Wert | 66,34 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 20 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Abklärungsdiagnostik II gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) |
| Anmerkung | Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [01754] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen und Stanzbiopsien verfügt.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [01754] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition [01753] erteilt werden kann.Die Gebührenordnungsposition [01754] ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig. |
| Fakultativ | Durchführung einer Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle |