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01950

Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger

Punkte39
Wert4,11
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit4 Minuten
Prüfzeit4 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungSubstitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses,
AnmerkungNeben der Gebührenordnungsposition [01950] sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen [01320] und [01321] nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01950] ist nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [01411], [01412], [01414], [01415], [01420], [01430] und [01440] sind in demselben Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01950] berechnungsfähig, wenn der Kranke aufgrund von nicht in Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis nicht aufsuchen kann.Die Gebührenordnungspositionen [01410] und [01413] sind in demselben Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01950] berechnungsfähig, wenn aufgrund des Vorliegens einer nachgewiesenen chronischen Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) bei dem Patienten eine Substitutionsbehandlung in der Arztpraxis nicht möglich ist oder wenn der Kranke aufgrund von nicht in Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis nicht aufsuchen kann.
Abr. Bestimmungje Behandlungstag
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