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01955

Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger

Punkte271
Wert28,54
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit8 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungDiamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), einschl. Kosten
AnmerkungNeben der Gebührenordnungsposition [01955] sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen [01320] und [01321] nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [01410 bis 01415], [01420], [01430] und [01440] sind in demselben Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01955] berechnungsfähig, wenn der Kranke aufgrund nicht in Zusammenhang mit der diamorphingestützten Behandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis/Einrichtung nicht aufsuchen kann.
Abr. Bestimmungje Behandlungstag
Fakultativzusätzliche Methadonsubstitution (Nr. [01950]),
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