Punkte | 271 |
Wert | 28,54 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 8 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), einschl. Kosten |
Anmerkung | Neben der Gebührenordnungsposition [01955] sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen [01320] und [01321] nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [01410 bis 01415], [01420], [01430] und [01440] sind in demselben Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition [01955] berechnungsfähig, wenn der Kranke aufgrund nicht in Zusammenhang mit der diamorphingestützten Behandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis/Einrichtung nicht aufsuchen kann. |
Abr. Bestimmung | je Behandlungstag |
Fakultativ | zusätzliche Methadonsubstitution (Nr. [01950]), |