Punkte | 90 |
Wert | 9,48 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens gemäß § 5 Abs. 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung |
Anmerkung | Neben der Gebührenordnungsposition [01960] sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen [01320] und [01321] nicht berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |