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01960

Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten

Punkte90
Wert9,48
BerichtspflichtNein
BeschreibungKonsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens gemäß § 5 Abs. 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
AnmerkungNeben der Gebührenordnungsposition [01960] sind arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie die Gebührenordnungspositionen [01320] und [01321] nicht berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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