Punkte | 679 |
Wert | 71,50 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 32 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Nur Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale Kinderkardiologie |
Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [04410] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [04410] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von Einschwemmkathetern, der intraluminalen Messung des Arteriendrucks oder des zentralen Venendrucks, der Messung von Herzzeitvolumen und/oder Kreislaufzeiten und von Leistungsinhalten der Gebührenordnungspositionen [13300] und [13301] verfügt.In der Gebührenordnungsposition [04410] sind die Kosten für den Einschwemmkatheter mit Ausnahme des Swan-Ganz-Katheters enthalten. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Infusion(en) (Nr. [02100]),Arterielle Blutentnahme (Nr. [02330]),Intraarterielle Injektion (Nr. [02331]), |