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04410

Zusatzpauschale Kinderkardiologie

Punkte679
Wert71,50
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit32 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungZusatzpauschale Kinderkardiologie
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [04410] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Entgegen Nr. [4.3.2] der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition [04410] auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von Einschwemmkathetern, der intraluminalen Messung des Arteriendrucks oder des zentralen Venendrucks, der Messung von Herzzeitvolumen und/oder Kreislaufzeiten und von Leistungsinhalten der Gebührenordnungspositionen [13300] und [13301] verfügt.In der Gebührenordnungsposition [04410] sind die Kosten für den Einschwemmkatheter mit Ausnahme des Swan-Ganz-Katheters enthalten.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativInfusion(en) (Nr. [02100]),Arterielle Blutentnahme (Nr. [02330]),Intraarterielle Injektion (Nr. [02331]),
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