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04417

Telemedizinische Kontrolle Kardioverter bzw. Defibrillator und/oder CRT

Punkte511
Wert53,81
BerichtspflichtNein
BeschreibungTelemedizinische Kontrolle eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [04417] setzt im Krankheitsfall mindestens eine Funktionsanalyse gemäß der Gebührenordnungsposition [04418] - möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachenden Vertragsarztes - voraus.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [04417] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bzw. nach der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Bis zum 30. Juni 2017 ist die Gebührenordnungsposition [04417] auch ohne die Genehmigung gemäß der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V berechnungsfähig.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [04417] setzt den Nachweis der Erfüllung der Vorgaben in der Vereinbarung zu technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie voraus. Bis zum 31. Dezember 2016 ist die Gebührenordnungsposition [04417] auch ohne diesen Nachweis berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [04417] und [04418] sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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