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04413

Funktionsanalyse Defibrillator/Kardioverter

Punkte641
Wert67,50
BerichtspflichtNein
BeschreibungFunktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [04413] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bzw. nach der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Bis zum 31. Dezember 2017 ist die Gebührenordnungsposition [04413] auch ohne die Genehmigung gemäß der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V berechnungsfähig.Die Gebührenordnungspositionen [04413] und [04414] sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Bei Versicherten, bei denen gleichzeitig eine Strahlentherapie durchgeführt wird, besteht mit Begründung im Krankheitsfall keine Obergrenze. Als Begründung ist der ICD-10-Kode der für die Strahlentherapie maßgeblichen Erkrankung bei der Abrechnung anzugeben.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativUmprogrammierung
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