| Punkte | 511 |
| Wert | 53,81 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Kalkulationszeit | 12 Minuten |
| Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
| Beschreibung | Kontrolle eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D) |
| Anmerkung | Die Berechnung der Gebührenordnungsposition [04418] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bzw. nach der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungspositionen [04417] und [04418] sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
| Fakultativ | Umprogrammierung |