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04418

Kontrolle Herzschrittmacher und/oder Kardioverter bzw. Defibrillator und/oder CRT

Punkte511
Wert53,81
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit12 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungKontrolle eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)
AnmerkungDie Berechnung der Gebührenordnungsposition [04418] setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Herzschrittmacherkontrolle gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bzw. nach der Vereinbarung zur Funktionsanalyse von Kardiovertern bzw. Defibrillatoren und Systemen zur kardialen Resynchronisationstherapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungspositionen [04417] und [04418] sind in Summe höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativUmprogrammierung
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