Punkte | 83 |
Wert | 8,74 € |
Berichtspflicht | Nein |
Kalkulationszeit | 6 Minuten |
Prüfzeit | 8 Minuten |
Eignung der Prüfzeit | Tages- und Quartalsprofil |
Beschreibung | Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V |
Anmerkung | Die Gebührenordnungspositionen [09365] und/oder [20365] sind in Summe höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [09365] ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [09365] ist nur in einem Zeitraum von 28 Tagen nach stationärer operativer Behandlung berechnungsfähig, das Datum der Entlassung ist auf dem Behandlungsschein anzugeben. |
Abr. Bestimmung | einmal am Behandlungstag |
Fakultativ | Einbringen von Medikamenten,Tympanoskopie, |