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09365

Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik

Punkte83
Wert8,74
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit6 Minuten
Prüfzeit8 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V
AnmerkungDie Gebührenordnungspositionen [09365] und/oder [20365] sind in Summe höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [09365] ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [09365] ist nur in einem Zeitraum von 28 Tagen nach stationärer operativer Behandlung berechnungsfähig, das Datum der Entlassung ist auf dem Behandlungsschein anzugeben.
Abr. Bestimmungeinmal am Behandlungstag
FakultativEinbringen von Medikamenten,Tympanoskopie,
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