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09375

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 09373 und 09374 bei Abstimmung mit dem Hörgeräteakustiker

Punkte62
Wert6,53
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit6 Minuten
Prüfzeit7 Minuten
Eignung der PrüfzeitTages- und Quartalsprofil
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen [09373] und [09374] für die Koordination des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungspositionen [09373] und [09374]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [09375] ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.Wegepauschalen sind im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [09375] nicht berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungeinmal am Behandlungstag
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