Punkte | 38037 |
Wert | 4,00 € |
Berichtspflicht | Ja |
Beschreibung | Noonan-Syndrom - weitere Gene |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [11356] ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition [11355] nicht vollständig beantwortet werden konnte.Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [11355] und [11356] beträgt 38.037 Punkte im Krankheitsfall. |
Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |