| Punkte | 2457 |
| Wert | 258,72 € |
| Berichtspflicht | Ja |
| Beschreibung | Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV) - Deletions-/Duplikationsanalyse |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [11447] ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition [11446] nicht vollständig beantwortet werden konnte.Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen 11444 bis 11448 beträgt 38.037 Punkte im Krankheitsfall. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |