Punkte | 2457 |
Wert | 258,72 € |
Berichtspflicht | Ja |
Beschreibung | Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV) - Deletions-/Duplikationsanalyse |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [11447] ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition [11446] nicht vollständig beantwortet werden konnte.Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen 11444 bis 11448 beträgt 38.037 Punkte im Krankheitsfall. |
Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |