Punkte | 2457 |
Wert | 258,72 € |
Berichtspflicht | Ja |
Beschreibung | Marfan-Syndrom und Typ 1 Fibrillinopathien - Deletions-/Duplikationsanalyse |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [11445] ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition [11444] nicht vollständig beantwortet werden konnte.Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen 11444 bis 11448 beträgt 38.037 Punkte im Krankheitsfall. |
Abr. Bestimmung | einmal im Krankheitsfall |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Untersuchung des/der TGFBR1- und/oder TGFBR2-Gens/Gene auf Deletionen und/oder Duplikationen, |