Punkte | 12 |
Wert | 1,26 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [21218], |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [21219] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |