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21228

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215

Punkte6
Wert0,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [21228] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
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