EBM

/

21227

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212

Punkte6
Wert0,63
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21210 bis 21212,
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [21227] wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abr. Bestimmungeinmal im Behandlungsfall
EBM Katalog Copyright © [object Object]