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Postoperative Behandlung Augenheilkunde X/1b

Punkte95
Wert10,00
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit7 Minuten
Prüfzeit7 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungPostoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen [31321] oder [31322] bei Erbringung durch den Operateur
Abr. Bestimmungeinmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativVerbandwechsel,Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,
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