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Postoperative Behandlung Augenheilkunde X/4b

Punkte306
Wert32,22
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit24 Minuten
Prüfzeit24 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungPostoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen [31326] oder [31327] bei Erbringung durch den Operateur
Abr. Bestimmungeinmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativVerbandwechsel,Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,
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