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Postoperative Behandlung Augenheilkunde XI/2b

Punkte286
Wert30,12
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit23 Minuten
Prüfzeit23 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungPostoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen [31332], [31333] oder [31351] bei Erbringung durch den Operateur
Abr. Bestimmungeinmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativVerbandwechsel,Tonometrie(n),Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,
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