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Postoperative Behandlung Augenheilkunde XII/3b

Punkte115
Wert12,11
BerichtspflichtNein
Kalkulationszeit8 Minuten
Prüfzeit8 Minuten
Eignung der PrüfzeitNur Quartalsprofil
BeschreibungPostoperative Behandlung nach der Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen [31344] oder [31345] bei Erbringung durch den Operateur
Abr. Bestimmungeinmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativVerbandwechsel,Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie,
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