Punkte | 797 |
Wert | 83,92 € |
Berichtspflicht | Ja |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | MRT-Angiographie der Hirngefäße gemäß den Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V |
Anmerkung | Eine Nebeneinanderberechnung von zwei oder mehr Gebührenordnungspositionen [34470], [34475], [34480], [34485], [34486], [34489 und 34490] in derselben Sitzung ist nur mit Begründung möglich.Neben der Gebührenordnungsposition [34470] können die Gebührenordnungspositionen [34410, 34411, 34420 bis 34422, 34430, 34431, 34440 bis 34442, 34450 bis 34452 und 34460] und [34492] nur mit Begründung berechnet werden. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |
Fakultativ | Kontrastmitteleinbringung(en)Darstellung der venösen Phase |