Punkte | 488 |
Wert | 51,39 € |
Berichtspflicht | Ja |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [34470] für weitere Sequenzen nach Kontrastmitteleinbringung(en) |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [34492] kann nur mit Begründung berechnet werden. |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |