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35422

Verhaltenstherapie (KZT 2, Einzelbehandlung)

Punkte841
Wert88,56
BerichtspflichtNein
BeschreibungVerhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 2, Einzelbehandlung)
Abr. Bestimmungje vollendete 50 Minuten
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
FakultativUnterteilung in 2 Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten Dauer,Als Doppelsitzung bei zweimaligem Ansatz der Gebührenordnungsposition 35422 gemäß § 27 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie und § 11 Abs. 14 der Psychotherapie-Vereinbarung,Bei der Expositionsbehandlung auch als Mehrfachsitzung bei drei- oder viermaligem Ansatz der Gebührenordnungsposition 35422,
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