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35545

Verhaltenstherapie (KZT), 5 TN

Punkte626
Wert65,92
BerichtspflichtNein
BeschreibungKomplex für Gruppentherapien (Verhaltenstherapie, Kurzzeittherapie)
AnmerkungEntgegen der Allgemeinen Bestimmungen 2.1 sind die Gebührenordnungspositionen 35543 bis 35549 auch bei einer Sitzung von weniger als 100 Minuten aber mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig. In diesem Fall ist durch die Kassenärztliche Vereinigung von der Punktzahl der jeweiligen Gebührenordnungsposition ein Abschlag in Höhe von 50 % vorzunehmen und die Prüfzeit um 50 % zu reduzieren.
Abr. Bestimmungje Teilnehmer
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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