Punkte | 626 |
Wert | 65,92 € |
Berichtspflicht | Nein |
Beschreibung | Komplex für Gruppentherapien (Verhaltenstherapie, Kurzzeittherapie) |
Anmerkung | Entgegen der Allgemeinen Bestimmungen 2.1 sind die Gebührenordnungspositionen 35543 bis 35549 auch bei einer Sitzung von weniger als 100 Minuten aber mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig. In diesem Fall ist durch die Kassenärztliche Vereinigung von der Punktzahl der jeweiligen Gebührenordnungsposition ein Abschlag in Höhe von 50 % vorzunehmen und die Prüfzeit um 50 % zu reduzieren. |
Abr. Bestimmung | je Teilnehmer |
Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |