EBM

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01430

Verwaltungskomplex

Punkte12
Wert1,26
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungVerwaltungskomplex
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01430] ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [01430] nicht berechnungsfähig.
FakultativÜbermittlung mittels technischer Kommunikationseinrichtungen
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