| Punkte | 12 |
| Wert | 1,26 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Verwaltungskomplex |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01430] ist im Arztfall nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig.Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [01430] nicht berechnungsfähig. |
| Fakultativ | Übermittlung mittels technischer Kommunikationseinrichtungen |