EBM

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01450

Zuschlag Videosprechstunde

Punkte40
Wert4,21
BerichtspflichtNein
BeschreibungZuschlag im Zusammenhang mit den Versichertenpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen [03000] und [04000], zu den Grundpauschalen der Kapitel [5], [6], [7], [8], [9], [10], [13], [15], [16], [18], [20], [21], [26] und [27], zu den Konsiliarpauschalen des Kapitels [25] und zu den Gebührenordnungspositionen [01439] und [30700] für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01450] ist nur berechnungsfähig, sofern die Verlaufskontrolle in der Videosprechstunde im Rahmen einer Folgebegutachtung durch dieselbe Arztpraxis durchgeführt wird, in der die Erstbegutachtung im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt ist.Für die Gebührenordnungsposition [01450] wird ein Punktzahlvolumen je Arzt gebildet, aus dem alle gemäß der Gebührenordnungsposition [01450] erbrachten Leistungen im Quartal zu vergüten sind. Der Höchstwert für das Punktzahlvolumen für die Gebührenordnungsposition [01450] beträgt 1.899 Punkte je abrechnendem Vertragsarzt.
Abr. Bestimmungje Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde
FakultativDokumentation,Erneute Einbestellung des Patienten,
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