| Punkte | 88 |
| Wert | 9,27 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Beschreibung | Telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [04414], [04416], [13574] oder [13576] |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01438] ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Gebührenordnungsposition [04414], [04416], [13574] oder [13576] berechnet wurde.Entgegen Nr. [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen ist die Gebührenordnungsposition [01438] im Behandlungsfall auch neben den Versicherten- und Grundpauschalen berechnungsfähig. |
| Abr. Bestimmung | höchstens dreimal im Krankheitsfall |
| Mehr | Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung |