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01438

Telefonische Kontaktaufnahme Telemedizin

Punkte88
Wert9,27
BerichtspflichtNein
BeschreibungTelefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition [04414], [04416], [13574] oder [13576]
AnmerkungDie Gebührenordnungsposition [01438] ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Gebührenordnungsposition [04414], [04416], [13574] oder [13576] berechnet wurde.Entgegen Nr. [4.3.1] der Allgemeinen Bestimmungen ist die Gebührenordnungsposition [01438] im Behandlungsfall auch neben den Versicherten- und Grundpauschalen berechnungsfähig.
Abr. Bestimmunghöchstens dreimal im Krankheitsfall
MehrAusschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
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