Punkte | 88 |
Wert | 9,27 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale |
Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01435] ist im organisierten Not(-fall)dienst nicht berechnungsfähig.Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [01435] nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01435] ist nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01435] ist bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |