| Punkte | 88 |
| Wert | 9,27 € |
| Berichtspflicht | Nein |
| Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
| Beschreibung | Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale |
| Anmerkung | Die Gebührenordnungsposition [01435] ist im organisierten Not(-fall)dienst nicht berechnungsfähig.Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition [01435] nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01435] ist nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition [01435] ist bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. |
| Abr. Bestimmung | einmal im Behandlungsfall |