Punkte | 22 |
Wert | 2,32 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition [03040] |
Anmerkung | Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] beträgt insgesamt je Praxis 23.800 Punkte im Quartal.Sofern Fälle der tatsächlichen Inanspruchnahmen einer Arztpraxis gemäß Präambel [3.1] Nr. 11 mit in die Fallzählung einfließen, reduziert sich der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] um 34 Punkte je Fall gemäß Präambel [3.1] Nr. 11, jedoch auf nicht weniger als 0 Punkte.Die Gebührenordnungsposition [03060] wird entsprechend der Erklärung der Praxis durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bis zum Höchstwert zugesetzt. |
Abr. Bestimmung | je Behandlungsfall gemäß Präambel 3.1 Nr. 10 |
Fakultativ | Unterstützung bei der Betreuung von Patienten,Unterstützung bei der Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten, nichtärztlichen Hilfen und flankierenden Diensten,Information und Beratung von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen, |