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03060

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 03040

Punkte22
Wert2,32
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungZuschlag zu der Gebührenordnungsposition [03040]
AnmerkungDer Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] beträgt insgesamt je Praxis 23.800 Punkte im Quartal.Sofern Fälle der tatsächlichen Inanspruchnahmen einer Arztpraxis gemäß Präambel [3.1] Nr. 11 mit in die Fallzählung einfließen, reduziert sich der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen [03060] und [03061] um 34 Punkte je Fall gemäß Präambel [3.1] Nr. 11, jedoch auf nicht weniger als 0 Punkte.Die Gebührenordnungsposition [03060] wird entsprechend der Erklärung der Praxis durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bis zum Höchstwert zugesetzt.
Abr. Bestimmungje Behandlungsfall gemäß Präambel 3.1 Nr. 10
FakultativUnterstützung bei der Betreuung von Patienten,Unterstützung bei der Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, insbesondere auch mit anderen behandelnden Ärzten, nichtärztlichen Hilfen und flankierenden Diensten,Information und Beratung von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen,
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