Punkte | 166 |
Wert | 17,48 € |
Berichtspflicht | Nein |
Eignung der Prüfzeit | Keine Eignung |
Beschreibung | Gebührenordnungsposition einschl. Wegekosten - entfernungsunabhängig - für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, wenn die Voraussetzungen des § 3 der Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) vorliegen |
Anmerkung | Der mit dem gesonderten Aufsuchen beauftragte nichtärztliche Praxisassistent darf nur Leistungen erbringen, die vom Arzt im Einzelfall angeordnet worden sind.Die Gebührenordnungsposition [03062] ist in begründetem Einzelfall neben Besuchen nach den Gebührenordnungspositionen [01410 bis 01413], [01415] und [01418] berechnungsfähig. |
Abr. Bestimmung | je Sitzung |
Fakultativ | Leistungen gemäß § 5 Abs. [1] der Anlage 8 zum BMV-Ä,In Anhang 1 Spalte VP aufgeführte Leistungen, |