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03063

Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für einen weiteren Patienten

Punkte122
Wert12,85
BerichtspflichtNein
Eignung der PrüfzeitKeine Eignung
BeschreibungGebührenordnungsposition einschl. Wegekosten - entfernungsunabhängig - für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V, die in der Häuslichkeit der Patienten in Abwesenheit des Arztes erbracht werden, für einen weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder für Patienten im Rahmen der weiteren postoperativen Behandlung gemäß der Gebührenordnungsposition [31600] bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 der Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
AnmerkungDer mit dem gesonderten Aufsuchen beauftragte nichtärztliche Praxisassistent darf nur Leistungen erbringen, die vom Arzt im Einzelfall angeordnet worden sind.Die Gebührenordnungsposition [03063] ist in begründetem Einzelfall neben Besuchen nach den Gebührenordnungspositionen [01410 bis 01413], [01415] und [01418] berechnungsfähig.
Abr. Bestimmungje Sitzung
FakultativLeistungen gemäß § 5 Abs. [1] der Anlage 8 zum BMV-Ä,In Anhang 1 Spalte VP aufgeführte Leistungen,
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